Patientenverfügung - Testament
Quelle: © ZDF, 37°

Geliebte haben keine Rechte
Infos zur rechtlichen Stellung
Juristisch betrachtet existieren Geliebte nicht.
Sie haben nur dann Rechte, wenn für den Ernstfall gemeinsame Vorkehrungen
getroffen haben.
Im Krankheitsfall oder anderen Unglücksituationen haben nur die Ehefrau oder die
nächsten Verwandten eine gewisse Entscheidungskompetenz und auch Besuchsrecht. Über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden meist die Ärzte.
Testament und Patientenverfügung
Durch Testamente können sich auch Geliebte finanziell absichern. Ein Testament
sollte von einem Notar verfasst werden und dort hinterlegt sein, ansonsten lässt
es sich juristisch leicht anfechten.
Die meisten Patientenverfügungen richten sich an verheiratete Paare und sind für
den Notfall gedacht, um über lebenserhaltende Maßnahmen im Sinne des Patienten
zu entscheiden. Durch Patientenverfügungen lässt sich im Krankheitsfall
zumindest auch das Besuchsrecht der Geliebten erwirken.
Für eine Patientenverfügung gibt es keine formalen Vorschriften. Wichtig ist,
dass der Wille des Verfassers klar und eindeutig erfasst wird. Trotz vieler
Vordrucke ist es besser, diese nur als Ideengeber für Formulierungen zu
verwenden, den Text aber mit eigenen Worten zu verfassen und mit der Hand zu
schreiben. Der Verfasser sollte seine Unterschrift in regelmäßigen Abständen
erneuern. Zumindest ist das Besuchsrecht damit garantiert.

Hier erhaltet ihr die Broschüre "Patientenverfügung.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Zentralversand
Aderstr. 78
40216 Düsseldorf
Tel: 0180 - 5001433
Fax: 0211 - 3809235
E-Mail: publikationen(@)vz-nrw.de
Hier findet ihr nähere Informationen zum Thema und kostenlose Musterformulare
von Patientenverfügungen:
Patientenverfügung
Foto Testament: Rainer Sturm
pixelio.de
Foto
Block: Bernd Boscolo
aboutpixel.de
nach oben
|